Während unser Grundsatzartikel anscheinend nur innerhalb des deutschen Gartenzauns zu gelten scheint, beruft sich der französische Verfassungsgerichthof auf die Brüderlichkeit (Fraternité) - einer der 3 Grundpfeiler der französischen Revolution - und stellt damit noch mal sicher, dass Solidaritätsakte nicht kriminell sind.
Damit ist nun auch offiziell jeder, der gegen die Rettung von ertrinkenden Menschen ist gegen Menschenrechte (Hallo Herr Seehofer). Ganz schön krass eigentlich, dass man sowas im Jahr 2018 nochmal klar stellen muss - noch viel krasser ist wohl aber, wenn Seenotrettungscrews für ihre Hilfe vor Gericht müssen.