Falls ihr euch gefragt habt, ob ihr rechtlich gegen die Schweine vorgehen könnt, die mit nervtötenden Weihnachtsliedern dauernd eure Ohren bluten lassen: leider nein. Sagt zumindest die Polizei in Schwaben. Schade. Dabei erfüllen einige Songs ja wohl ganz klar den Tatbestand der Körperverletzung, wenn ihr mich fragt.
An einer eventuellen Klage gegen Wham! ist man aber immerhin dran:
Eventuell könnte eine Unterschlagung im Raum stehen... "Last Christmas, I gave you my heart but the very next day you gave it away" - die Person gibt das ihr anvertraute Herz ohne das Einverständnis des Eigentümers an einen Dritten weiter...
— Polizei Schwaben S/W (@PolizeiSWS) 20. Dezember 2017
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