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Die Polizei Schwaben klärt auf

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Falls ihr euch gefragt habt, ob ihr rechtlich gegen die Schweine vorgehen könnt, die mit nervtötenden Weihnachtsliedern dauernd eure Ohren bluten lassen: leider nein. Sagt zumindest die Polizei in Schwaben. Schade. Dabei erfüllen einige Songs ja wohl ganz klar den Tatbestand der Körperverletzung, wenn ihr mich fragt.

An einer eventuellen Klage gegen Wham! ist man aber immerhin dran:

Ein Gedanke zu „Die Polizei Schwaben klärt auf

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