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EuGH-Urteil: Streamen über illegale Quellen nun eindeutig rechtswidrig

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Schlechte Nachrichte, Freunde. Bisher war das Streamen auf bpsw. kinox.to ja immer eine Grauzone für User und so richtig konnte man eigentlich nur für Downloads belangt werden. Laut eines Urteiles vom Europäischen Gerichtshof ist das Anschauen der Streams von Filmen und Serien auf klar erkennbaren illegalen Plattformen nun aber auch rechtswidrig. Allerdings bleibt es auch im Jahr 2017 immer noch relativ schwierig, jemanden dabei zu erwischen, ohne dass der Seitenbetreiber hopps genommen wird. Und so richtig eindeutig ist das alles auch noch irgendwie nicht. Die Abmahnwelle gegen Urheberrechtsverletzungen sollte sich also in Grenzen halten. Zumal es sowieso um noch recht gut verdauliche 200€ pro angeklicktem Stream geht, wenn man diesem ziemlich netzaffin wirkenden Rechtsanwalt Glauben schenken darf.
Mich würde aber sowieso eher interessieren, wie das eigentlich aussieht, wenn man illegal hochgeladene Filme auf legalen Quellen wie YouTube findet und hier als Hinweis auf eine Straftat einbettet? Die Frage würde die Köpfe vom EuGH wahrscheinlich zum Rauchen bringen.

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