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Die neueste Errungenschaft der deutschen Bürokratie im Zeitalter der Digitalisierung. Endlich stellt man sich hierzulande auf den technischen Fortschritt ein und einigt sich über Urheberrechtsabgaben für Privatkopien. Auf einem Rohling. Toll. Jetzt müssen wir den Kiddies von heute nur noch erklären, was das denn überhaupt ist - und was wir mit "brennen" meinen.
Nach rund 10jähriger Verfahrensdauer haben der „Informationskreis AufnahmeMedien“, in dem die Hersteller und Importeure zusammengeschlossen sind, und die „Zentralstelle für private Überspielungsrechte“ ihren Rechtsstreit über Urheberrechtsabgaben für optische Speichermedien (CD- und DVD-Rohlinge) für die Jahre 2008 bis 2017 beigelegt und zudem einen Gesamtvertrag für die Zeit ab Anfang 2018 abgeschlossen. Hersteller und Importeure zahlen jetzt je CD-R 1,25 Cent und für jede mehrfach beschreibbare CD-RW 2,5 Cent. Für DVD-Rohlinge liegt die Abgabe je nach Kapazität zwischen 2,5 und 10 Cent pro Stück.